Nationalratswahl

IMPORTANT INFORMATION FOR AUSTRIAN CITIZENS

Nationalratswahl

Sehr geehrte Österreicherinnen und Österreicher im Ausland!

Am 29. September 2019 findet in Österreich die Nationalratswahl statt. Im Ausland aufhältige Österreicherinnen und Österreicher haben die Möglichkeit, unter den nachfolgenden Voraussetzungen mittels Briefwahl an der Nationalratswahl 2019 teilzunehmen:

1. Vollendung des 16. Lebensjahres – spätestens am Wahltag (29. September 2019).

2. Aufrechte Eintragung in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde spätestens am 8. August 2019 (Ende des Einsichtszeitraums in die Wählerverzeichnisse für die Nationalratswahl), mit aktueller Adresse

Falls bisher noch keine Eintragung in der Wählerevidenz vorhanden oder deren maximale Gültigkeitsdauer (10 Jahre) am Stichtag 9. Juli 2019 bereits abgelaufen ist, können Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher auch noch nach dem Stichtag auf deren Antrag bis spätestens 8. August 2019 (Ende des Einsichtszeitraumes für die Auflegung der Wählerverzeichnisse) in die Wählerevidenz und in der Folge in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, wobei der Antrag ehestmöglich bei der jeweils zuständigen österreichischen Gemeinde zu stellen ist (in Wien: Magistratsabteilung MA 62, wahl@ma62.wien.gv.at).

Wählerevidenz-Antragsformular sowie Ausfüllanleitung mit Erläuterungen zur Identifizierung der für Sie örtlich zuständigen Wählerevidenzgemeinde finden Sie unter anderem auf dem Webportal des BMEIA. Bitte beachten Sie, dass auf dem Formular für die Teilnahme an Europawahlen zusätzlich die Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz angekreuzt werden kann, da es sich hierbei um zwei getrennte Evidenzen handelt.
Es besteht auf dem Antragsformular gleichzeitig die Möglichkeit, eine automatische Zusendung von Wahlkarten („Wahlkartenabo“) für die maximale Gültigkeitsdauer von 10 Jahren zu beantragen (Antragsformular Punkt 17).

Wichtig: Bei Adressänderungen müssen Sie die aktuelle Adresse für die Wahlkartenzusendung unbedingt fristgerecht der zuständigen Gemeinde mitteilen. Erfolgt bei einem „Wahlkartenabo“ aufgrund einer Nichtbekanntgabe der Adressänderung eine Fehlzustellung der Wahlkarte, kann dies dazu führen, dass Sie Ihres Wahlrechts für die Nationalratswahl verlustig gehen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte ehestmöglich an Ihre Gemeinde.

3. Ausstellung der Wahlkarte für Briefwahl

Wichtig: Bei aufrechtem Wahlkartenabo sind keine weiteren Wahlkarten-Anträge erforderlich. Die Zusendung der Wahlkarten erfolgt bei Wahlkartenabos automatisch (siehe Punkt 2).
Nur falls kein aufrechtes Wahlkartenabo besteht, müssen Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher ihre Wahlkarten ehestmöglich nach Ausschreibung der Wahl bei der zuständigen Gemeinde beantragen. Die meisten Gemeinden ermöglichen neben der elektronischen Antragstellung per E-Mail oder Telefax mittlerweile auch die einfach und rasch durchführbare Online-Wahlkartenbeantragung, zum Teil auch auf Webportalen. Andernfalls können Sie den Antrag mit dem beigefügten Formular auch per E-Mail/Fax direkt an die für Sie örtlich zuständige Wählerevidenzgemeinde senden.

Die Beantragung einer Wahlkarte ist auch über die App „Digitales Amt“ möglich, für die die Handysignatur sowie ein Android-Handy (ab Version 6.0) bzw. ein iPhone (ab iOS 11.0) mit Identifizierung über Fingerprint oder Gesichtserkennung benötigt werden.
Der Versand der Wahlkarten durch die zuständige Gemeinde wird ab Anfang September 2019 erfolgen. Weitere Hinweise erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Gemeinde.

4. Stimmabgabe und Rücksendung der Wahlkarten an die Bezirkswahlbehörde, einlangend bis spätestens 29. September 2019 um 17.00 Uhr.

Bei der Nationalratswahlwahl werden grundsätzlich Parteilisten gewählt. Zusätzlich (wenn gewünscht) können bei der gekennzeichneten Partei auch Vorzugsstimmen vergeben werden (pro Ebene eine Vorzugsstimme). Eine Auflistung der auf der Bundesparteiliste bzw. der Landesparteiliste und Regionalparteiliste nominierten Bewerberinnen und Bewerber wird durch die zuständige Gemeinde neben dem Stimmzettel und dem verschließbaren Wahlkuvert gemeinsam mit der Wahlkarte übermittelt. Allgemeine Informationen finden Sie auch unter https://www.oesterreich.gv.at im Auswahlmenü Vorzugsstimmenvergabe bei einer Nationalratswahl. Die Stimmabgabe mittels Briefwahl ist bereits unmittelbar nach Erhalt der Wahlkarte möglich.

Die Briefwahl-Wahlkarten der Auslandsösterreicher/innen müssen bis spätestens 29. September 2019 (Wahltag) um 17.00 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde (Adresse ist auf der Wahlkarte aufgedruckt) eingelangt sein.

Ausführliche Erläuterungen zu den häufigsten für Auslandsösterreicher/innen relevanten Wahlfragen finden Sie unter anderem auf dem Webportal des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres. Für weitere Fragen stehen Ihnen folgende Stellen zur Verfügung: Online-Suche: Österreichische Vertretungsbehörden im Ausland (Botschaft, Konsulat) BMI – Wahl-Hotline: Tel. +43-1-53126-2700 wahl@bmi.gv.at Gemeinde Wien – Stadtinformation: Tel. +43-1-50255 wahl@ma62.wien.gv.at Gemeinden: Online-Suche BMEIA – Wahlinformationsbüro: Tel. +43-1-90115-3775 wahl@bmeia.gv.at

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